Amsterdam(Niederlande):GERICHT SETZT KRAMNIK MATT(1)

Kramnik forderte 30'000 Euro

Ein Gericht in Amsterdam hat sämtliche Forderungen des 14. Schachweltmeisters Wladimir Kramnik gegen den niederländischen Schachverlag New In Chess abgewiesen. Das neunseitige Urteil erging am 1. September 2026 im Eilverfahren vor der Rechtbank Amsterdam, Abteilung civilrecht.

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Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein Artikel, den New In Chess am 15. Dezember 2025 unter dem Titel „A Very Public Feud“ veröffentlicht hatte. Darin ging es um Kramniks öffentliche Äusserungen und Anschuldigungen gegenüber Daniel Naroditsky, David Navara und anderen Spielern. Der Artikel bezeichnete Naroditsky unter anderem als Opfer von „Cyberbullying“ durch Kramnik. Kramnik verlangte im Eilverfahren unter anderem die Entfernung des Artikels und eine Richtigstellung, ein Verbot vergleichbarer Äusserungen in der Zukunft sowie einen Vorschuss von 30'000 Euro Schadenersatz. Für den Fall der Nichtbefolgung waren zudem hohe Zwangsgelder beantragt worden. Das Gericht wies sämtliche Forderungen ab.

„Cyberbullying“ als Werturteil

Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Verwendung des Begriffs „Cyberbullying“. Das Gericht behandelte diesen Begriff im konkreten journalistischen Zusammenhang als wertende Beurteilung und stellte fest, dass New In Chess ihn im Artikel nicht ohne Begründung verwendet hatte. Die Bezeichnung sei erläutert und durch die beschriebenen Umstände und Äusserungen untermauert worden.

Das Gericht musste dabei zwei Grundrechte gegeneinander abwägen: auf der einen Seite Kramniks Recht auf Schutz seiner Ehre und seines guten Rufes, auf der anderen Seite die Meinungs- und Pressefreiheit von New In Chess. Nach Auffassung des Gerichts überwog unter den konkreten Umständen das Recht des Schachmediums, sich kritisch, informierend und meinungsbildend zu einem Thema von öffentlichem Interesse zu äussern. Wichtig ist dabei eine juristische Feinheit: Das Amsterdamer Gericht hat nicht in einem eigenständigen Verfahren festgestellt, dass „Kramnik des Cyberbullyings schuldig ist“. Zu entscheiden war vielmehr die wesentlich engere Frage, ob New In Chess rechtswidrig gehandelt hatte, indem das Magazin Kramniks Verhalten in diesem journalistischen Kontext als Cyberbullying bezeichnete. Die Antwort des Gerichts lautete: nein.

FIDE-Entscheidung spielte eine Rolle

Für die Beurteilung war auch die Entscheidung der Ethics and Disciplinary Commission (EDC) der FIDE vom 3. Juli 2026 relevant. Das Gericht berücksichtigte, dass die EDC Kramnik wegen mehrerer Verstösse gegen ihren Verhaltenskodex sanktioniert hatte, darunter auch wegen Bullying beziehungsweise Cyberbullying.

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Die Entscheidung der FIDE war allerdings nicht allein ausschlaggebend. Das Gericht betrachtete sie als einen von mehreren Faktoren bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit.

Wer vertrat Kramnik und New In Chess?

Auch die Anwälte sind im offiziellen Urteil genannt. Kramnik wurde von Rechtsanwalt S. Tigu vertreten; bei der Verhandlung war zudem S. Jonker auf seiner Seite anwesend. Kramnik selbst nahm per Videoverbindung teil. New In Chess B.V. und die ebenfalls beklagte Interchess B.V. wurden von Rechtsanwalt L. Oranje vertreten. Bereits nach der mündlichen Verhandlung am 18. August hatte New In Chess erklärt, mit der Verteidigung durch die niederländische Kanzlei Kennedy Van der Laan sehr zufrieden zu sein. Aagaard: Verfahren kostete mehr als 25'000 Euro

enter image description here Der dänische Grossmeister und New-In-Chess-Eigentümer Jacob Aagaard (photo) zeigte sich mit dem Ausgang zufrieden. Nach Angaben des Verlags kostete das Verfahren New In Chess mehr als 25'000 Euro. Das Gericht verpflichtete Kramnik jedoch nicht zur Erstattung der gesamten tatsächlichen Anwaltskosten. Kramnik muss stattdessen 4'449 Euro Prozesskosten bezahlen – eine nach den niederländischen Regeln berechnete Kostenentschädigung. Kramnik kündigt Berufung an Kramnik akzeptiert die Niederlage nicht und hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen. Er kritisierte unter anderem die seiner Ansicht nach unterschiedliche Redezeit während der Verhandlung: New In Chess habe mehr als 20 Minuten erhalten, seine Seite dagegen lediglich zehn Minuten.

Wohin kann sich Kramnik wenden?

Da es sich um ein Urteil der Rechtbank Amsterdam handelt, führt der reguläre niederländische Rechtsmittelweg grundsätzlich zum Gerechtshof Amsterdam, also zum Berufungsgericht in Amsterdam. Welche konkreten Punkte Kramnik dort mit Erfolg angreifen kann und welche Fristen in diesem Eilverfahren gelten, hängt jedoch von der Verfahrenslage und dem zugestellten Urteil ab. Eine Berufung bedeutet zudem nicht, dass das gesamte Verfahren einfach von vorne beginnt. Kramniks Anwälte müssten konkret darlegen, in welchen Punkten die erstinstanzliche Entscheidung aus ihrer Sicht rechtlich oder tatsächlich fehlerhaft ist. Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Kassationsbeschwerde beim Hoge Raad der Nederlanden, dem Obersten Gerichtshof der Niederlande, in Betracht kommen. Dort steht allerdings grundsätzlich die korrekte Anwendung des Rechts und nicht eine vollständige neue Tatsachenprüfung im Mittelpunkt.

Ein Urteil über Pressefreiheit – nicht über Schuld

Für die Einordnung des Urteils ist deshalb entscheidend: Das Gericht hat keinen allgemeinen Schuldspruch gegen Kramnik wegen Cyberbullyings gefällt.

Die konkrete Frage lautete, ob New In Chess rechtswidrig handelte, als das Magazin Kramniks Verhalten gegenüber Naroditsky in einem journalistischen Beitrag mit diesem Begriff beschrieb und kritisch bewertete.

Das Amsterdamer Gericht kam nach der Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu dem Ergebnis, dass dies nicht rechtswidrig war. Die erste juristische Partie geht damit klar an New In Chess. Kramnik hat jedoch bereits angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen.

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